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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wann entsteht die Gebühr Nr. 24200 KV GNotKG im gebührenrechtlichen Sinne

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Ein Ehevertrag wird einem Mann in Lübeck teuer zu stehen kommen, obwohl er das Beratungsgespräch vorzeitig abbrach. Das Landgericht Lübeck entschied, dass bereits die Aufnahme von Informationen durch den Notar kostenpflichtig ist und bestätigte eine Gebühr von knapp 3.000 Euro. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die oft unerwarteten Kosten einer notariellen Beratung, die bereits mit dem ersten Informationsaustausch entstehen können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 OH 6/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 11.11.2024 Aktenzeichen: 7 OH 6/24 Verfahrensart: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Notarkostenberechnung Rechtsbereiche: Kostenrecht, Notarrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Der Antragsteller beanstandet die Notarkostenberechnung vom 12.03.2024 und argumentiert, dass er nicht über einen Ehevertrag, sondern lediglich über die Kosten einer notariellen Beratung zum Ehevertrag informiert werden wollte. Er beantragt die Aufhebung der Kostenberechnung. Antragsgegner (Notar): Der Notar behauptet, dass der Antragsteller eine Beratung über einen Ehevertrag gewünscht habe und dass die Kostenfrage erst später aufkam. Der Notar beantragt die Zurückweisung des Antrags. Um was ging es? Sachverhalt: Am 14.09.2023 fand eine Besprechung zwischen dem Antragsteller und dem Notar statt, in der ein Ehevertrag thematisiert wurde. Am nächsten Tag diskutierten sie telefonisch die Kosten für die notarielle Beratung. Der Notar stellte daraufhin eine Kostenberechnung über 2.904,20 Euro für eine Beratungsgebühr aus. Kern des Rechtsstreits:


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