Acht Monate nach einem Angebot zum Hausbau kam es doch noch zum Vertragsabschluss – dachte zumindest das Bauunternehmen. Doch die Bauherrin kündigte aufgrund explodierender Kosten und stritt die Gültigkeit des Vertrages ab. Nun entschied das Landgericht Landshut über die Wirksamkeit des Werkvertrags und die strittigen Zahlungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 74 O 179/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Landshut Datum: 19.11.2020 Aktenzeichen: 74 O 179/20 Verfahrensart: Zivilverfahren über Vergütungsansprüche aus Werkvertrag Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Das Unternehmen, das die Bauleistungen erbracht hat, fordert Zahlung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen gemäß eines geschlossenen Werkvertrags. Die Klägerin argumentiert, dass durch das Verhalten der Beklagten (Annahmen von Leistungen, Bestellungen usw.) ein Werkvertrag zustande gekommen sei. Beklagte: Die Partei, die die Bauleistungen in Anspruch genommen hat. Sie argumentiert, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei, da das Vertragsangebot verspätet angenommen wurde und die Klägerin unvollständige Angaben zu den Kosten gemacht habe. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beklagte hatte ein Vertragsangebot für Bauleistungen am 19.04.2015 gemacht, welches die Klägerin erst am 03.12.2015 unterzeichnete. Trotz der langen Zeitspanne nahmen beide Parteien Verhandlungen hinsichtlich geplanter Änderungen des Bauvorhabens auf. Die Beklagte kündigte später,
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de Unbezahltes Hausgeld führt zu Wohnungseigentumsentzug In einem kürzlich veröffentlichten Fall musste ein Wohnungseigentümer seine Immobilie veräußern, da er wiederholt die Hausgeldvorauszahlungen, Sonderumlagen und weitere Kosten nicht bezahlt hatte. Dieses Vorgehen kam nach langjährigen Rechtsstreitigkeiten und zahlreichen Versäumnisurteilen zur Anwendung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Klägerin in diesem Fall ist, hatte wiederholt […]