Acht Monate nach einem Angebot zum Hausbau kam es doch noch zum Vertragsabschluss – dachte zumindest das Bauunternehmen. Doch die Bauherrin kündigte aufgrund explodierender Kosten und stritt die Gültigkeit des Vertrages ab. Nun entschied das Landgericht Landshut über die Wirksamkeit des Werkvertrags und die strittigen Zahlungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 74 O 179/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Landshut
- Datum: 19.11.2020
- Aktenzeichen: 74 O 179/20
- Verfahrensart: Zivilverfahren über Vergütungsansprüche aus Werkvertrag
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Das Unternehmen, das die Bauleistungen erbracht hat, fordert Zahlung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen gemäß eines geschlossenen Werkvertrags. Die Klägerin argumentiert, dass durch das Verhalten der Beklagten (Annahmen von Leistungen, Bestellungen usw.) ein Werkvertrag zustande gekommen sei.
- Beklagte: Die Partei, die die Bauleistungen in Anspruch genommen hat. Sie argumentiert, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei, da das Vertragsangebot verspätet angenommen wurde und die Klägerin unvollständige Angaben zu den Kosten gemacht habe.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Beklagte hatte ein Vertragsangebot für Bauleistungen am 19.04.2015 gemacht, welches die Klägerin erst am 03.12.2015 unterzeichnete. Trotz der langen Zeitspanne nahmen beide Parteien Verhandlungen hinsichtlich geplanter Änderungen des Bauvorhabens auf. Die Beklagte kündigte später, am 14.06.2016, den Vertrag. Die Klägerin verlangt Vergütung für bereits erbrachte Planungsleistungen und behauptet, dass aufgrund des Verhaltens der Beklagten ein Werkvertrag zustande gekommen ist.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob durch das Verhalten der Parteien ein wirksamer Werkvertrag zustande gekommen ist, obwohl die Annahme des Vertragsangebots verspätet erfolgte. Zudem wird die Höhe der Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen in Frage gestellt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.497,13 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Klage war demnach zulässig und begründet.
- Begründung: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein wirksamer Werkvertrag zustande gekommen ist, da das Verhalten der Parteien darauf hindeutete, dass beide vom Vertragsabschluss ausgingen. Die Beklagte übernahm Leistungen und zahlte Rechnungen, was für das Gericht ein starker Hinweis für einen Vertragsschluss war. Die Klägerin konnte ihre Ansprüche gemäß § 649 Satz 2 BGB a.F. hinreichend darlegen und belegen.
- Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens und muss die festgelegte Summe an die Klägerin zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Beklagte Sicherheit leisten muss, um die Vollstreckung abzuwenden. Mit der Entscheidung wird klargestellt, dass auch bei einer verspäteten Annahme eines Vertragsangebots durch fortgesetzte Verhandlungen und Handlungen ein wirksamer Vertrag zustande kommen kann.
Vertragsschluss im B2B: Rechtliche Folgen bei verspäteter Angebotsannahme
Der Vertragsschluss ist ein zentraler Bestandteil des Vertragsrechts und erfolgt durch das Zusammenspiel von Angebot und Annahme….