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Verkehrsunfall – fehlerhafter Fahrspurwechsel bei Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholers

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Ein riskantes Überholmanöver auf der B200 endete in einem heftigen Crash zwischen einem Mercedes und einem Audi, bei dem beide Fahrer gravierende Verkehrsverstöße begingen. Während die Mercedes-Fahrerin beim Spurwechsel die Sorgfaltspflicht verletzte, raste der Audi-Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit heran. Das Gericht sah die Schuld zu gleichen Teilen bei beiden Fahrern und verhängte eine geteilte Haftung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 50/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 25.09.2024 Aktenzeichen: 7 U 50/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Schadensersatzprozess wegen Verkehrsunfalls Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Leasingnehmer und Fahrzeughalter eines Mercedes-Benz, der Schadensersatz für einen Verkehrsunfall einfordert. Er argumentiert, dass das Fahrzeug von einer Zeugin ordnungsgemäß geführt wurde, und die Geschwindigkeitsüberschreitung des Beklagten zu 2) der Hauptgrund für den Unfall war. Beklagte zu 1): Eigentümerin eines Audi-Fahrzeugs, das in den Unfall verwickelt war. Argumentiert, dass der Unfall allein durch das Verhalten der Zeugin NH verursacht wurde. Beklagter zu 2): Fahrer des Audi der Beklagten zu 1), der den Unfall für unvermeidbar hält und behauptet, die Zeugin hätte die Spur ohne zu blinken gewechselt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger fordert Schadensersatz für einen Unfall auf der B200, bei dem sein geleastes Fahrzeug mit einem Fahrzeug der Beklagten kollidierte. Die Zeugin NH im Klägerfahrzeug wollte die Spur wechseln und kollidierte dabei mit dem deutlich zu schnellen Fahrzeug des Beklagten zu 2). Kern des Rechtsstreits: Die


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