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Verkehrsunfall – E-Bikefahrer und kurvenschneidendem Fahrzeug

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E-Bike-Fahrerin stürzt auf Fehmarn nach Begegnung mit einem entgegenkommenden Auto und zieht vor Gericht – doch die Richter sehen keine Schuld beim Autofahrer. Unklar bleibt, ob eine Schreckreaktion oder ein Auffahrunfall innerhalb der E-Bike-Gruppe zum Sturz führte. Die Klage auf Schadensersatz wurde abgewiesen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 72/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 06.09.2024 Aktenzeichen: 10 O 72/24 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin eines E-Bikes, die behauptet, aufgrund eines Verkehrsunfalls gestürzt und verletzt worden zu sein. Sie forderte Schadensersatz für Verletzungen und Sachschaden sowie Schmerzensgeld. Argumentierte, dass der Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs die Kurve geschnitten und sie zur Ausweichreaktion gezwungen habe, was zu ihrem Sturz führte. Beklagter (Fahrzeughalter): Fahrer eines Kia Sorento, der das entgegenkommende Fahrzeug fuhr. Er bestritt die Vorwürfe und behauptete, er sei mit angemessener Geschwindigkeit gefahren und die E-Bike-Kolonne habe selbst wesentlich zur Kollision und dem Unfall beigetragen. Beklagte (Versicherung): Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs, der ebenfalls die Ansprüche der Klägerin zurückwies unter Berufung auf die möglicherweise eigenverantwortliche Unfallverursachung durch die E-Bike-Kolonne. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin stürzte mit ihrem E-Bike, als sie einem entgegenkommenden Fahrzeug auswich, das ihrer Ansicht nach die gesamte Straßenbreite benutzte. Der Sturz führte zu Verletzungen und Sachschaden. Die Klägerin behauptete, der Unfall s


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