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Verkehrsunfall – Betriebsgefahr bei parkendem Fahrzeug

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Mitten in der Nacht kracht es in Reinfeld: Ein rückwärtsfahrender PKW rammt einen geparkten Audi A5 und verursacht einen Totalschaden. Der Fahrer des Wagens streitet jegliche Schuld ab und wittert eine Verschwörung – doch das Gericht lässt sich nicht täuschen und spricht dem Besitzer des zerstörten Audis über 7.495 Euro Schadensersatz zu. Ein nächtlicher Unfall mit weitreichenden Folgen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 193/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 26.09.2024 Aktenzeichen: 3 O 193/22 Verfahrensart: Zivilprozess um Schadensersatz nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrzeughalter eines Audi A5, der Schadensersatz für einen Unfallschaden geltend macht. Argumentiert, dass der Schaden durch das rückwärtsfahrende Fahrzeug des Erstbeklagten verursacht wurde und fordert Kostenersatz für Wiederbeschaffung, Nutzungsausfall und weitere Auslagen. Erstbeklagter: Fahrer des bei der Drittbeklagten versicherten Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt. Argumentiert, langsam und sorgfältig gefahren zu sein und bestreitet die Verursachung von Schäden am Klägerfahrzeug. Zweitbeklagter: Fahrzeughalter des Autos, mit dem der Erstbeklagte den Unfall verursacht haben soll. Drittbeklagte: Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs des Zweitbeklagten. Bestreitet die Ersatzpflicht und vermutet einen manipulierten Unfall. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangt Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, bei dem sein geparktes Auto durch ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug besc


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