Ein Reinigungsunternehmer aus Lübeck hat einen Rechtsstreit um nicht bezahlte Rechnungen für Reinigungsarbeiten in Ferienwohnungen gewonnen. Der Auftraggeber muss nun die volle Summe von knapp 4.000 Euro begleichen, nachdem er die Leistungen des Unternehmers pauschal bestritten hatte. Das Landgericht Lübeck entschied zugunsten des Klägers, da dieser detailliert seine erbrachten Leistungen belegen konnte und die Einwände des Beklagten als unzureichend zurückwies. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 109/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 25.07.2024 Aktenzeichen: 14 S 109/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Unternehmen, das Reinigungsdienstleistungen erbringt. Es fordert die Bezahlung für erbrachte Reinigungsleistungen gemäß einem Reinigungsvertrag mit dem Beklagten. Der Kläger argumentiert, dass die Arbeiten gemäß der vertraglichen Vereinbarung vollständig und ordnungsgemäß erbracht wurden. Beklagter: Eine Partei, die Reinigungsdienste für Ferienwohnungen in Auftrag gegeben hat. Sie bestreitet die vollständige und ordnungsgemäße Erbringung der Reinigungsleistungen und hält den geforderten Rechnungsbetrag für überhöht. Der Beklagte behauptet zudem, Mängel in der Leistungserbringung und unzureichende Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Kläger. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um eine Auseinandersetzung über Entgeltzahlungen aus einem Reinigungsvertrag für Ferienwohnungen. Der Kläger hat Reinigungsleistungen erbracht und eine Vergütung dafür gefordert, die der Beklagte teilweise nicht bezahlt hat, da er die Leistungserbringung bestreitet und Mängel rüg
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OLG Bamberg – Az.: 2 Ss OWi 949/18 – Beschluss vom 28.08.2018 I. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts vom 07.03.2018 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Amtsgericht zurückverwiesen. Gründe A. […]