Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Lübeck
Datum: 17.10.2024
Aktenzeichen: 5 O 125/23
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Ein Energieversorgungsunternehmen, das die Zahlung einer Stromrechnung von 17.948,11 € sowie Inkassokosten von 924,80 € vom Beklagten fordert. Die Klägerin argumentiert, dass ein Vertrag zur Belieferung mit Strom durch die tatsächliche Entnahme von Strom zustande gekommen sei und dass der Beklagte aufgrund seiner Rolle als Mieter für die Verbrauchsstelle zahlen müsse.
Beklagter: Eine Einzelperson, die behauptet, keinen Vertrag mit der Klägerin geschlossen zu haben. Der Beklagte gibt an, die Stromzahlungen an den Vermieter geleistet zu haben und dass nach dem Auszug aus der Wohnung im Juni 2018 kein Stromverbrauch in der Höhe von 55.242 kWh (wie von der Klägerin behauptet) mehr stattgefunden habe.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin fordert die Bezahlung einer Stromrechnung für den Zeitraum, in dem der Beklagte eine Wohnung in einem Gewerbegebiet gemietet hatte. Es besteht Uneinigkeit über den tatsächlichen Stromverbrauch und den Vertragsabschluss bezüglich der Stromversorgung.
Kern des Rechtsstreits: War der Beklagte zur Zahlung der von der Klägerin gestellten Stromrechnung verpflichtet, obwohl er bestreitet, einen Vertrag mit der Klägerin geschlossen zu haben und den Stromverbrauch in Fr[…]