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Brandschaden durch E-Bike bei Ladevorgang

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Ein E-Bike-Händler aus Geesthacht muss nach einem verheerenden Brand in seiner angemieteten Halle tief in die Tasche greifen. Durch das unbeaufsichtigte Laden eines gebrauchten E-Bikes verursachte er einen Schaden von über 200.000 Euro und wurde nun vom Landgericht Lübeck zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren beim Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus und die Haftung von E-Bike-Besitzern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 26/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 26.07.2024 Aktenzeichen: 5 O 26/23 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatzansprüchen Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Eigentümer einer Halle in Geesthacht. Die Kläger beanspruchen Schadensersatz für die Beschädigung ihrer Halle durch ein Feuer. Beklagter: Der Mieter der Halle, der dort Räume für den Handel mit E-Bikes gemietet hatte. Der Beklagte argumentiert, dass der Brand nicht durch seine Handlungen verursacht wurde und bestreitet die Haftung. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger fordern Schadensersatz vom Beklagten, da ein Brand in den von ihm gemieteten Räumen ihre Halle beschädigt hat. Der Brand soll durch das Laden eines E-Bike-Akkus verursacht worden sein. Kern des Rechtsstreits: Es ist umstritten, welches Fahrzeug den Brand verursacht hat und ob der Beklagte für die entstandenen Schäden haften muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, an die Kläger 214.793,88 € und vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen sowie


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