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Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

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Kurierfahrer eines Essenslieferdienstes in Kiel haben ihren Betriebsrat gewählt – doch das Gericht erklärte die Wahl für ungültig. Der Grund: Die Fahrer arbeiten in einer sogenannten „Remote-City“ ohne eigene Führungsstruktur vor Ort, was nach Ansicht des Gerichts die Bildung eines Betriebsrats ausschließt. Die Digitalisierung des Arbeitsalltags ändere nichts an den rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Arbeitnehmervertretung, so die Richter. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 TaBV 20/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Datum: 07.08.2024 Aktenzeichen: 6 TaBV 20/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren bezüglich der Anfechtung einer Betriebsratswahl Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht Beteiligte Parteien: Arbeitgeberin: Ein Unternehmen aus der J. Unternehmensgruppe, das Essensbestelldienste anbietet. Sie hat die Betriebsratswahl in K. angefochten, da sie der Meinung ist, dass in K. kein eigenständiger Betrieb existiert, wodurch die Wahl unwirksam sei. Betriebsrat K.: Der am 28.03.2023 gewählte Betriebsrat von Kurierfahrern im Liefergebiet K. Er widersetzt sich der Anfechtung und argumentiert, dass K. ein eigenständiger, qualifizierter Betriebsteil sei. Betriebsrat H.: Unterstützt den Betriebsrat K. und bestreitet die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl. Um was ging es? Sachverhalt: Die Arbeitgeberin hat die Betriebsratswahl vom 28.03.2023 in der Remote-City K. angefochten. Sie behauptet, dass in K. kein eigenständiger Betrieb oder qualifizierter Betriebsteil existiert, da es dort an einem eigenen Leitungsapparat fehlt. Die BetriebsrÃ


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