Spontankauf im Internet? Kein Problem! So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht bei digitalen Diensten. Wer kennt das nicht? Spontan ein neues Streaming-Abo abgeschlossen, ein Online-Fitnessprogramm gebucht oder die neueste Musik heruntergeladen – und dann stellt man fest, es war doch nicht das Richtige. Gerade bei digitalen Angeboten kommt es schnell zu Fehlkäufen. Doch keine Sorge: Das deutsche Recht gibt Verbrauchern ein starkes Widerrufsrecht an die Hand. Wir erklären Ihnen, wie Sie dieses Recht nutzen und welche Besonderheiten bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen gelten. (Symbolfoto: Flux gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp 14 Tage Widerrufsrecht: Gilt für digitale Inhalte (z.B. Downloads) und Dienstleistungen (z.B. Streaming). Ausnahmen: z.B. individualisierte Inhalte, Live-Events. Widerruf erlischt: Bei Inhalten oft mit Nutzungsbeginn, bei Dienstleistungen nach kompletter Erfüllung. Vorzeitiger Nutzungsbeginn: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung und Belehrung über Wertersatzpflicht. Wertersatz: Anteilig für genutzte Zeit bei Dienstleistungen, wenn vorzeitig genutzt. Formlos widerrufbar: Aber Textform (E-Mail etc.) empfohlen. Anbieter muss zur Rückabwicklung auffordern: Geld zurück, Zugang sperren. Widerrufsbelehrung: Der Anbieter muss den Verbraucher vor Vertragsschluss klar und verständlich über sein Widerrufsrecht informieren. Grundlagen des Widerrufsrechts bei digitalen Diensten Das deutsche
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de LG Kiel, Az.: 1 S 214/15, Beschluss vom 26.01.2017 I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Norderstedt vom 07.09.2015, Aktenzeichen 47 C 57/15, wird zurückgewiesen. II. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Norderstedt ist ohne […]