Ein Tierarzt muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei der Ankaufsuntersuchung eines 41.000 Euro teuren Sportpferdes möglicherweise Knochenfragmente übersehen hat. Die Käuferin des Wallachs klagt auf Schadensersatz, da das Pferd später operiert werden musste und an Wert verlor. Nun muss ein Sachverständiger klären, ob dem Tierarzt ein Fehler unterlaufen ist und ob er die Pferdebesitzerin ausreichend über weitere Untersuchungsmöglichkeiten aufgeklärt hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 13/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamm Datum: 21.08.2024 Aktenzeichen: 12 U 13/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche geltend aus einem Vertrag über die tierärztliche Ankaufuntersuchung eines Pferdes. Sie argumentiert, dass der Beklagte bei der Untersuchung bestehende gesundheitliche Mängel nicht festgestellt und sie unzureichend über weitere Untersuchungsmöglichkeiten aufgeklärt habe. Beklagter: Der Beklagte, ein Tierarzt, führte die Ankaufuntersuchung durch und bestreitet die Vorwürfe. Er behauptet, die Untersuchung korrekt und gemäß dem vereinbarten Umfang durchgeführt zu haben und verweist auf seine üblichen Aufklärungspraktiken. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin kaufte ein Pferd für Dressurzwecke und beauftragte den Beklagten m
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESGERICHTSHOF Az.: VIII ZR 194/06 Urteil vom 12.09.2007 Vorinstanzen: LG Hamburg, Az.: 418 O 89/04, Urteil vom 04.08.2004 OLG Hamburg, Az.: 1 U 147/04, Urteil vom 23.06.2006 Leitsätze: a) Der Tankstellenhalter, der einen Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB beansprucht, darf sich zur Darlegung und zum Beweis des auf Geschäfte mit […]