Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vergleichsergänzung bei Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO nicht im Wege der Berichtigung möglich

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Mann scheiterte vor dem Oberlandesgericht Braunschweig mit dem Versuch, einen bereits geschlossenen Vergleich nachträglich zu seinen Gunsten zu ändern. Er wollte damit erreichen, dass bestimmte Ansprüche, die an seine Krankenversicherung übergegangen waren, nicht von der Vereinbarung erfasst werden. Das Gericht lehnte den Antrag ab und erklärte, ein Vergleich sei wie ein Vertrag und könne nicht nachträglich gerichtlich erweitert werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 75/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Braunschweig Datum: 21.10.2024 Aktenzeichen: 9 U 75/23 Verfahrensart: Berichtigungsverfahren bezüglich eines Vergleichs im Zivilprozess Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger beantragte eine Berichtigung oder Ergänzung des Senatsbeschlusses, um klarzustellen, dass Ansprüche, die gesetzlich auf die private Krankenversicherung oder Dritte übergehen, nicht Gegenstand des Vergleichs sind. Der Kläger argumentierte, dass diese Ergänzung notwendig sei, um Missverständnisse zu vermeiden. Beklagter: Der Beklagte akzeptierte den Vergleich in der ursprünglich vorgeschlagenen Form und machte keine zusätzlichen Anträge oder Einwände gegen die getroffene Regelung geltend. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger stellte einen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung eines bereits gefassten Feststellungsbeschlusses, um klarzustellen, dass Ansprüche auf private Krankenversicherung oder Dritte nicht im Vergleich enthalten sind. Der ursprüngliche Vergleich war von beiden Parteien in der vorgeschlagenen Form angenommen worden. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob eine Ergänzung des Vergleichs hinsich


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv