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Schmerzensgeld nach Fluggastrechteverordnung

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Hitzefrei für Fluggäste sieht anders aus: Weil Iberia Reisende bei über 38 Grad stundenlang ohne Getränke am Flughafen Madrid ausharren ließ, gab es jetzt eine saftige Entschädigung vom Landgericht Landshut. Neben 400 Euro für die Flugverspätung muss die Airline jedem Passagier 100 Euro Schmerzensgeld zahlen – wegen Durst, Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 O 2383/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Landshut Datum: 01.12.2023 Aktenzeichen: 13 O 2383/22 Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Fluggastrechteverordnung Rechtsbereiche: Reiserecht, Vertragsrecht, Fluggastrechte Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Passagierin, die Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätungen geltend macht. Sie argumentiert, dass aufgrund der Verspätungen und der unzureichenden Betreuungsleistungen, einschließlich fehlender Getränkeversorgung bei hohen Temperaturen, ihr und den anderen Passagieren Schäden entstanden sind. Beklagte: Das Luftfahrtunternehmen, das die Ansicht vertritt, dass es die Klägerin nicht entschädigen muss und die Klage unbegründet sei. Die Beklagte legte Einspruch gegen ein vorangegangenes Versäumnisurteil ein. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte Schadensersatz wegen zweier Flugverspätungen auf einer Reise von Deutschland nach Marokko und zurück. Aufgrund technischer Probleme konnte der Anschlussflug in Madrid nicht erreicht werden, was zu einer erheblichen Verspätung führte. Während der Wartezeit wurden den Passagieren keine Verpflegungsleistungen wie Getränke angeboten, was zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führte. Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber


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