Hitzefrei für Fluggäste sieht anders aus: Weil Iberia Reisende bei über 38 Grad stundenlang ohne Getränke am Flughafen Madrid ausharren ließ, gab es jetzt eine saftige Entschädigung vom Landgericht Landshut. Neben 400 Euro für die Flugverspätung muss die Airline jedem Passagier 100 Euro Schmerzensgeld zahlen – wegen Durst, Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 O 2383/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Landshut
- Datum: 01.12.2023
- Aktenzeichen: 13 O 2383/22
- Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Fluggastrechteverordnung
- Rechtsbereiche: Reiserecht, Vertragsrecht, Fluggastrechte
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Passagierin, die Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätungen geltend macht. Sie argumentiert, dass aufgrund der Verspätungen und der unzureichenden Betreuungsleistungen, einschließlich fehlender Getränkeversorgung bei hohen Temperaturen, ihr und den anderen Passagieren Schäden entstanden sind.
- Beklagte: Das Luftfahrtunternehmen, das die Ansicht vertritt, dass es die Klägerin nicht entschädigen muss und die Klage unbegründet sei. Die Beklagte legte Einspruch gegen ein vorangegangenes Versäumnisurteil ein.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte Schadensersatz wegen zweier Flugverspätungen auf einer Reise von Deutschland nach Marokko und zurück. Aufgrund technischer Probleme konnte der Anschlussflug in Madrid nicht erreicht werden, was zu einer erheblichen Verspätung führte. Während der Wartezeit wurden den Passagieren keine Verpflegungsleistungen wie Getränke angeboten, was zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führte.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird darüber gestritten, ob die Klägerin Ansprüche auf Schadensersatz, Ausgleichszahlungen und Schmerzensgeld aufgrund der Flugverspätungen und der mangelhaften Betreuungsleistungen des Luftfahrtunternehmens hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht sprach der Klägerin Ansprüche auf Ausgleichsleistungen und Schmerzensgeld zu. Die Beklagte muss 5.464,47 € sowie Zinsen zahlen und trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
- Begründung: Die Beklagte hat ihre Pflichten zur Erbringung von Betreuungsleistungen verletzt, was zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung bei der Klägerin führte. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist gerechtfertigt, da den Passagieren bei hohen Temperaturen keine Erfrischungen angeboten wurden. Die Anrechnung einiger Schadensersatzforderungen durch die Beklagte auf Artikel 12 der VO 261/04 war zulässig, jedoch begrenzt.
- Folgen: Die Beklagte muss Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die Klägerin trägt einen geringfügigen Teil der Verfahrenskosten. Das Urteil verdeutlicht die Verantwortung von Fluggesellschaften für die angemessene Betreuung von Passagieren bei Verzögerungen und die Konsequenzen bei Nichterfüllung dieser Pflicht.
Flugverspätung: Rechte der Passagiere und aktuelle Urteile im Fokus
Die Fluggastrechteverordnung, besser bekannt als EU-Verordnung 261/2004, bietet Passagieren in Europa umfassende Rechte bei Flugverspätungen, Annullierungen und anderen Reiseproblemen. Diese Regelung ermöglicht es Fluggästen, Entschädigungsansprüche geltend zu machen, die je nach Situation auch Schmerzensgeld einschließen können….