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Nichtantritt eines Fluges – Schätzung der Steuern und Gebühren

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Fluggäste aufgepasst! Das Landgericht Landshut stärkt Ihre Rechte: Auch wer seinen Flug nicht antritt, kann die gezahlten Steuern und Gebühren zurückfordern. Eine Fluggesellschaft wurde jetzt zur Zahlung von 5.520 Euro an nicht angetretene Flugtickets verurteilt, da sie die Steuern zu Unrecht einbehalten hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 O 1730/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Landshut Datum: 26.10.2021 Aktenzeichen: 15 O 1730/21 Verfahrensart: Versäumnisurteil Rechtsbereiche: Bereicherungsrecht, Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Gesellschaft, die abgetretene Ansprüche auf Rückzahlung von nicht abgeführten Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben geltend macht. Die Klägerin argumentiert, dass die Flüge storniert wurden, weshalb keine Abgaben abgeführt werden mussten und die Beklagte die Beträge rechtsgrundlos erlangt hat. Beklagte: Eine Fluggesellschaft oder ein Reisevermittler, die keine Verteidigungsabsicht angezeigt hat. Die Beklagte hat die Steuern und Gebühren für die stornierten Flüge nicht abgeführt und behielt die Beträge ein. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung von Steuern und Gebühren geltend, die im Zusammenhang mit stornierten Flügen gezahlt wurden, jedoch nicht abgeführt werden mussten. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, die erhaltenen Steuern und Gebühren an die Klägerin zurückzuzahlen, da diese für stornierte Flüge nicht an die zuständigen Stellen abgeführt wurden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte w


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