Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kein Wohnungsbesichtigungsrecht des Mieters wegen Behauptungen Dritter

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Eine 84-jährige Münchnerin wehrte sich erfolgreich gegen die Kündigung ihrer Wohnung, nachdem sie die Besichtigung durch die Vermieterin verweigert hatte. Auslöser des Rechtsstreits war eine einzige Nachbarinnenbeschwerde über angebliche Geruchsbelästigung, die das Landgericht München I als nicht ausreichend für ein Besichtigungsrecht ansah. Die Richter stellten sich damit schützend vor die langjährige Mieterin und betonten den grundrechtlichen Schutz des Mietbesitzes. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 10625/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München I Datum: 07.02.2024 Aktenzeichen: 14 S 10625/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Mietrecht Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Beklagte: Eine 84-jährige Mieterin der streitgegenständlichen Wohnung. Sie wehrt sich gegen die fristlose sowie ordentliche Kündigung des seit 1979 bestehenden Mietverhältnisses mit der Begründung, dass keine wirksame Kündigung vorliege. Sie kontert das behauptete Zutrittsrecht der Vermieterin und sieht das Vorgehen der Klägerin als ehrenrührig und ungerechtfertigt an. Klägerin: Die Vermieterin, die die Wohnung der Beklagten aufgrund behaupteter Geruchsbelästigungen räumen lassen möchte. Sie besteht auf einem Besichtigungsrecht, um mögliche Schäden an der Mietsache zu untersuchen, das ihrer Meinung nach von der Beklagten verweigert wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, als neue Vermieterin, meldet Ansprüche auf Besichtigung der Wohnung der Beklagten an. Grund war die Beschwerde einer Nachbarin über unangenehme Gerüche aus der Wohnung. Dies führte zu mehreren vergeblichen Terminvorschlägen zur Wohnungsbesichtigung, die die Beklagte ignorierte oder ablehnte. Aufg


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv