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Fahren ohne Fahrerlaubnis und – kurze Freiheitsstrafe

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Ein Landwirt aus Landshut muss für sieben Monate ins Gefängnis, weil er wiederholt ohne Führerschein gefahren ist und Polizisten beleidigt hat. Das Landgericht bestätigte damit weitgehend das Urteil des Amtsgerichts und sah in dem Angeklagten einen „hartnäckigen Rechtsbrecher“, für den eine Bewährungsstrafe nicht in Frage kommt. Trotz seines gefestigten sozialen Umfelds und der hohen Schuldenlast blieb die Strafe für den Landwirt bestehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 NBs 407 Js 30611/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Landshut Datum: 27.05.2024 Aktenzeichen: 5 NBs 407 Js 30611/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Strafprozess Rechtsbereiche: Strafrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Der Angeklagte, ein Landwirt, wurde zunächst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit Beleidigung verurteilt. Er argumentierte, dass er nicht im öffentlichen Verkehr gefahren sei und die Polizeibeamten nicht beleidigt habe. Amtsgericht Landshut: Ursprüngliches Gericht, das den Angeklagten verurteilte. Staatsanwaltschaft: Ankläger in der Strafsache. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Landshut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung verurteilt. Ihm war die Fahrerlaubnis entzogen worden. Zudem beschuldigte man ihn, zwei Polizeibeamte beleidigt zu haben. Kern des Rechtsstreits: Im Berufungsverfahren wurde die Einziehung des Fahrzeugs des Angeklagten überprüft sowie die Beweisführung hinsichtlich der Tatbestände Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung kritisch hinterfragt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, jedoch wurde entsc


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