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Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Klagerücknahme nach Teilurteil

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Klagerücknahme zu spät? In einem Rechtsstreit am Landgericht Landshut um 700.000 Euro muss ein Kläger trotz Rückzug seiner Klage die vollen Gerichtskosten tragen. Ein vorausgehendes Teilurteil über eine Widerklage verhinderte eine Gebührenermäßigung, so dass der Kläger nun mit hohen Kosten konfrontiert ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 53 O 3596/14 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Landshut Datum: 09.11.2021 Aktenzeichen: 53 O 3596/14 Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Hat Zahlungsansprüche gegen den Beklagten geltend gemacht und in Reaktion auf die Widerklage die Klage zurückgenommen. Erhebt Erinnerung gegen den Kostenansatz und fordert Erstattung gezahlter Gerichtskosten. Beklagter: Verlangt als Widerkläger Einsicht in Buchungsbelege vom Kläger und stimmt der Klagerücknahme zu. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte Forderungen gegen den Beklagten erhoben, der daraufhin eine Widerklage bezüglich der Einsichtnahme in Belege einbrachte. Das Gericht gab der Widerklage mit Teilurteil statt. Nach Zurücknahme der Klage beantragte der Kläger die Erstattung von Gerichtskosten. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob eine Gebührenermäßigung bei Gerichtskosten nach Rücknahme der Klage möglich ist, obwohl bereits ein Teilurteil zur Widerklage ergangen war. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz wurde zurückgewiesen. Begründung: Eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr ist ausgeschlossen, da das Verfahren nicht vollständig ohne Urteil beendet


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