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Erbengemeinschaft – Auskunftsansprüche aus fondsgebundener Rentenversicherung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein Stiefsohn erbt überraschend eine fondsgebundene Rentenversicherung, obwohl der Vertrag jahrelang von der Witwe des Verstorbenen bedient wurde. Das Landgericht Landshut entschied, dass die Erbengemeinschaft der Witwe leer ausgeht und keinen Anspruch auf die Versicherungssumme hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung von Vertragsklauseln und die automatische Rechtsnachfolge bei Versicherungen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Landshut
Datum: 27.06.2023
Aktenzeichen: 71 O 2904/22
Verfahrensart: Zivilprozess wegen Auskunftsansprüchen einer Erbengemeinschaft aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung
Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Ein Miterbe und Teil der Erbengemeinschaft nach der verstorbenen M.H. Der Kläger argumentiert, dass ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen der Erblasserin und der Versicherung bestand oder zumindest ein neuer Vertrag geschlossen wurde. Er verlangt Auskunft über den Stand der Versicherungssumme.
Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft, die den Vertrag hält. Sie bestreitet die Übernahme des Vertrags durch die Erblasserin und verweist darauf, dass der Halbbruder des Klägers, K.H., aufgrund einer aufschiebenden Bedingung Vertragsnehmer wurde.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Erbengemeinschaft, bestehend aus dem Kläger und seinem Halbbruder, stritt mit der Versicherung über den Anspruch auf Auskunft hinsichtlich einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die ursprünglich von ihrem Vater abgeschlossen wurde und nach dessen Tod an K.H. überging. Der Kläger argumentiert, dass durch die Erklärung der Versicherung gegenüber der Erblasserin ein wirksames Vertragsverhältnis entstanden sei.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die […]


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