Ihre Eltern werden pflegebedürftig und die Rente reicht nicht aus, um die Kosten zu decken? Das Sozialamt springt zwar ein, kann aber unter Umständen von den Kindern Elternunterhalt verlangen. Doch keine Sorge: Es gibt klare Regeln und Schutzbestimmungen. Erfahren Sie hier, wann Sie zahlen müssen, wie die Unterhaltshöhe berechnet wird und wie Sie Ihr Vermögen schützen. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Einkommensgrenze: Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro Elternunterhalt zahlen. Relevante Einkünfte: Gehalt, Mieten, Kapitalerträge, aber auch Sonderzahlungen und weitere Einnahmequellen zählen. Schonvermögen: Eigenheim, angemessene Altersvorsorge und Kraftfahrzeug sind geschützt. Selbstbehalt: Mindestens 2.000 Euro (laut einem Urteil vom OLG München 5500 Euro) monatlich (plus Wohnkosten, Versicherungen etc.) bleiben unangetastet. Mehrere Kinder: Die Unterhaltspflicht wird nur bei Überschreiten der Einkommensgrenze und anteilig nach Leistungsfähigkeit verteilt. Ausnahmen: In Härtefällen (z.B. Missbrauch, Vernachlässigung) kann die Unterhaltspflicht entfallen. Sozialamt: Springt bei Bedürftigkeit der Eltern ein und kann ggf. Unterhalt von den Kindern zurückfordern. Checkliste: Wenn Ihre Eltern Pflege benötigen Einkommen prüfen: Liegen Sie über der 100.000-Euro-Grenze? Beratung suchen: Wenden Sie sich an das Sozialamt oder eine Beratungsstelle.
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