Im Streit um eine millionenschwere Grundschuld in Saarbrücken hat das Oberlandesgericht die Pfändungspläne einer Gläubigerin durchkreuzt. Die Frau wollte 715.000 Euro aus einer Grundschuld eintreiben, doch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Nun muss sie sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens um ihre Ansprüche bemühen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 28/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken Datum: 22.07.2024 Aktenzeichen: 5 W 28/24 Verfahrensart: Grundbuchbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Insolvenzrecht, Grundbuchrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Antragstellerin strebte die Eintragung der Pfändung einer vermeintlichen Eigentümergrundschuld an, um ihre Forderungen geltend zu machen. Sie argumentierte, dass sie absonderungsberechtigte Gläubigerin gemäß § 47 InsO sei, da bei ihr durch die Pfändung Rechte entstanden seien, die nicht der Insolvenzmasse anhängen. Schuldnerin: Über das Vermögen der Schuldnerin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, was zur Ablehnung der Pfändungseintragung führte, da § 89 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungen während eines Insolvenzverfahrens ausschließt. S. Bankgeschäft AG: Eingetragene Gläubigerin der Grundschuld, die von der Antragstellerin gepfändet werden sollte; nicht direkt im Rechtsstreit involviert, aber relevant für die Forderungseintragung. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstelleri
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de VG Regensburg – Az.: RN 3 K 19.267 – Urteil vom 17.04.2019 I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich mit seiner Anfechtungsklage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage. Am 10. […]