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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – Nachprüfungsverfahren – Einstellung Leistungszahlungen

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Ein ehemaliger Vertriebsspezialist aus Landshut hat erfolgreich gegen seine Versicherung geklagt, die ihm die Berufsunfähigkeitsrente aufgrund einer vermeintlichen Verbesserung seines Gesundheitszustandes gestrichen hatte. Das Landgericht Landshut entschied, dass die Al. L. AG dem Mann weiterhin monatlich 2.829,56 Euro zahlen muss, da er aufgrund von Depressionen und einer sozialen Phobie dauerhaft berufsunfähig ist. Ein gerichtlich bestellter Gutachter bestätigte die Schwere der Erkrankung, die den Mann insbesondere im Umgang mit Kunden stark einschränkt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 82 O 2139/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Landshut Datum: 01.06.2023 Aktenzeichen: 82 O 2139/20 Verfahrensart: Klageverfahren zur Zahlung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ehemaliger selbständiger Vertriebsspezialist, der aufgrund von Depressionen als berufsunfähig eingestuft wurde. Er argumentiert, dass die Gutachten im Nachprüfungsverfahren fehlerhaft sind und seine Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Er fordert die Fortzahlung seiner Berufsunfähigkeitsrente und die Befreiung von den Prämienzahlungen. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die behauptet, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers verbessert hat und keine wesentlichen Einschränkungen mehr vorliegen. Daher hat die Beklagte die Zahlungen eingestellt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte zwei Versicherungsverträge mit der Beklagten, die unter anderem eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhalteten. Ab 2016 war der Kläger aufgrund von Depressionen krankgeschrieben und seit August 2017 erhielt er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nac


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