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Berufsunfähigkeitsversicherung – Nachweis der Berufsunfähgkeit

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Eine IT-Mitarbeiterin scheiterte vor dem Landgericht Landshut mit ihrer Klage auf Berufsunfähigkeitsrente. Trotz Angststörung, Zwangshandlungen und chronischen Schmerzen bescheinigten medizinische Gutachten ihr eine Arbeitsfähigkeit von über 50 Prozent. Das Gericht wies die Klage ab, die Klägerin muss nun die Kosten des Verfahrens tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 82 O 1710/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Landshut Datum: 14.04.2022 Aktenzeichen: 82 O 1710/20 Verfahrensart: Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Person, die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend macht. Sie gibt an, seit dem 01.08.2017 berufsunfähig zu sein, da sie aufgrund mehrerer gesundheitlicher Probleme, darunter Angststörungen und körperliche Beschwerden, ihren Beruf als IT-Mitarbeiterin nicht ausüben kann. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt. Sie argumentiert, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen vorliegt, da die Klägerin nicht nachweisen kann, dass sie zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin fordert von der Beklagten Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie seit dem 01.08.2017 der Meinung ist, zu mindestens 50% berufsunfähig und dadurch in ihrer Tätigkeit als IT-Mitarbeiterin eingeschränkt zu sein. Die Beklagte verweigert die Auszahlung, da sie keine ausreichenden Nachweise für die behauptete Berufsunfähigkeit sieht. Kern des Rechtsstreits: Ob die Klägerin in ihrem Beruf als IT-Mitarb


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