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Verkehrswert des Versteigerungsobjekts muss sachverständig ermittelt werden

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Im Streit um das Erbe des Künstlers X überschlagen sich die Ereignisse: Das Landgericht Freiburg zwingt das Amtsgericht, den Wert des denkmalgeschützten Künstlerhauses neu zu bestimmen. Der Grund: Die Richter hatten den Verkehrswert des Hauses zuvor ohne Gutachten und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes einfach heruntergerechnet. Nun muss ein Sachverständiger ran, um den wahren Wert des außergewöhnlichen Objekts zu ermitteln. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 T 105/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Freiburg Datum: 20.09.2024 Aktenzeichen: 4 T 105/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Neufestsetzung des Verkehrswertes im Rahmen einer Teilungsversteigerung Rechtsbereiche: Vollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Diese Partei betreibt die Teilungsversteigerung des Grundstücks und argumentiert für eine Neufestsetzung des Verkehrswertes auf Basis der Denkmaleigenschaft und des Bodenrichtwerts. Antragsgegner: Diese Partei, Miterbe des Grundstücks, wendet sich gegen die Verkehrswertfestsetzung ohne aktuelles Sachverständigengutachten und fordert eine neue Begutachtung, um den Verkehrswert zu bestimmen. Um was ging es? Sachverhalt: Im Zentrum steht die Neufestsetzung des Verkehrswertes eines Grundstücks, das ein denkmalgeschütztes Haus enthält, welches abbruchreif ist. Die Miterben stritten über die Höhe des Verkehrswertes, nachdem dieser durch das Amtsgericht auf 480.000 Euro festgesetzt wurde, basierend auf der Denkmaleigenschaft und einem Abschlag vom Bodenrichtwert. Kern de


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