Mallorca-Urlaub geplatzt: Familie erhält 2.500 Euro Entschädigung, weil das versprochene Familienzimmer mit separatem Schlafraum für das dreijährige Kind fehlte. Das Landgericht Köln stellte fest, dass die Einraum-Juniorsuite eine erhebliche Abweichung von der gebuchten Reiseleistung darstellte und die Familie ihren Urlaub so nicht wie geplant verbringen konnte. Erschwerend kam hinzu, dass die Familie die falschen Reiseunterlagen erst am Tag vor Reiseantritt erhielt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 S 795/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Köln Datum: 14.04.2023 Aktenzeichen: 11 S 795/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Reiserecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Er verlangte eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit für sich (2.000,00 €) und seine Tochter (500,00 €) sowie die Erstattung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten (83,52 €). Er argumentiert, dass die von der Beklagten bereitgestellte Unterkunft nicht der gebuchten entsprach, was zur Vereitelung der Reise führte. Beklagte: Reiseveranstalter, der die gebuchte Unterkunft aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht bereitstellen konnte. Die Beklagte bot Ersatz an, das allerdings nicht den vereinbarten Bedingungen entsprach und bestreitet die Ansprüche des Klägers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die Unterkunft, die ihm zugesichert wurde, konnte nicht bereitgestellt werden, woraufhin ihm ein alternatives Hotel angeboten wurde, das jedoch nicht dieselben Leistungen (z.B. ein Familienzimmer mit separatem Schlafrau
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de LG Köln – Az.: 37 O 95/19 – Urteil vom 31.01.2020 1) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.280,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019 zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.029,35 EUR brutto nebst Zinsen […]