In Kevelaer entbrannte ein erbitterter Nachbarschaftsstreit um zwei Trompetenbäume, die zu nah an der Grundstücksgrenze stehen sollten. Ein Grundstückseigentümer zog vor Gericht, um die Entfernung der Bäume zu erzwingen, scheiterte jedoch mit seiner Klage. Ein Sachverständigengutachten brachte die Entscheidung: Trompetenbäume sind juristisch gesehen keine „stark wachsenden Bäume“ und dürfen somit näher an der Grenze stehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 204/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Kleve Datum: 29.08.2024 Aktenzeichen: 6 O 204/23 Verfahrensart: Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer des Grundstücks B-straße 001 in Kevelaer. Er argumentierte, dass die Beklagte die Trompetenbäume entfernen müsse, da sie als „Stark wachsende Bäume“ nicht den nötigen Grenzabstand einhielten. Beklagte: Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks B-straße 002. Sie argumentierte, die Trompetenbäume seien nicht „stark wachsend“ und hielten den erforderlichen Grenzabstand von zwei Metern ein. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte die Beklagte auf, zwei Trompetenbäume zu entfernen, die seiner Meinung nach den nötigen Grenzabstand von vier Metern nicht einhi
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Detmold – Az.: 34 F 127/17 – Beschluss vom 02.02.2018 Der Versäumnisbeschluss vom 06.12.2017 wird aufrechterhalten. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Gründe I. Der 1995 geborene Antragsteller ist der Sohn des Antragsgegners. Der Antragsteller begehrt vom Antragsgegner Schadensersatz wegen zu Unrecht entnommener Beträge aus einem Depotvermögen des Antragstellers. […]