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WEG- Auslüften der Bettwäsche auf Fensterbrett

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Bettwäsche-Krieg in Karlsruhe! Ein Paar legt seit 30 Jahren seine Bettdecke zum Lüften aufs Fensterbrett – zum Ärger der Nachbarn im Erdgeschoss. Doch das Landgericht Karlsruhe entscheidet: Frische Luft für die Bettwäsche ist erlaubt, solange sie trocken ist und nicht geschüttelt wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 S 85/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Karlsruhe Datum: 04.12.2023 Aktenzeichen: 11 S 85/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Wohnungseigentumsrecht Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Miteigentümer der Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoss. Sie argumentieren, dass die Beklagten gegen die Hausordnung verstoßen, indem sie ihre Bettwäsche über dem Fenster ausschütteln, was zu Staub und Verunreinigungen in ihrer Wohnung führe. Beklagte: Die Miteigentümer der Wohnung Nr. 4 im Obergeschoss. Sie bestreiten das Ausschütteln der Wäsche, legen diese lediglich zum Lüften auf den Fenstersims und sehen darin kein unzumutbares Verhalten. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger fordern von den Beklagten, das Ausschütteln und Aufhängen von Wäsche aus dem Fenster zu unterlassen, da dies gegen die Hausordnung verstoße und Staub sowie Schmutz in ihre Wohnung gelangen könnte. Die Beklagten bestreiten die Vorwürfe und verteidigen ihr Verhalten als üblich und Sozialadäquat. Kern des Rechtsstreits: Ist das Auslegen von Bettwäsche zum Lüften über dem Fenster eine Erhebliche Beeinträchtigung der Kläger und verstößt es gegen die Hausordnung der Wohnungseigen


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