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Verkehrssicherungspflicht in Schulgebäude – Schmerzensgeldanspruch

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Wegen einer scharfkantigen Verblendung unter einer Schultreppe in Kaiserslautern hat eine 13-jährige Schülerin schwere Gesichtsverletzungen erlitten. Das Landgericht sprach ihr 7.000 Euro Schmerzensgeld zu, da die Stadt als Schulträger ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Der offene Bereich unter dem Treppenpodest hätte abgesichert werden müssen, um Unfälle zu vermeiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 639/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Kaiserslautern Datum: 19.06.2020 Aktenzeichen: 3 O 639/19 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrssicherungspflicht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Minderjährige, die durch einen Unfall im Schulgebäude verletzt wurde. Sie verlangt Schmerzensgeld und sieht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens des Schulträgers. Beklagte: Der Schulträger der Gesamtschule in K., verantwortlich für die Verkehrssicherungspflichten im Schulgebäude. Er bestreitet sowohl den Unfallhergang als auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Um was ging es? Sachverhalt: Am 28. Mai 2019 stieß die Klägerin im Schulgebäude mit dem Kopf gegen eine scharfe Kante unter einem offenen Treppenpodest und erlitt schwere Kopfverletzungen, die zu einem Krankenhausaufenthalt führten. Der Bereich war nicht ausreichend abgesichert. Die Klägerin fordert Schmerzensgeld vom Schulträger. Kern des Rechtsstrei


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