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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umwandlung von Teileigentum zu Wohnungseigentum Notarbelehrungspflicht über Risiken

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Ein Notar muss zahlen, weil er beim Kauf einer Garage nicht genau hingeschaut hat! Die Käufer wollten darauf bauen, doch der Notar übersah wichtige Details im Vertrag und jetzt wird es richtig teuer. Obwohl die Käufer ein Haus errichten wollten, klärte der Notar sie nicht über die hohen Kosten für die Zustimmung der anderen Eigentümer auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 108/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Kiel Datum: 31.07.2023 Aktenzeichen: 3 O 108/21 Verfahrensart: Feststellungs- und Kostenverfahren im Immobilienrecht Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Notarrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Verbraucher, die ein Teileigentum erworben hatten, um ein Einfamilienhaus zu bauen. Sie argumentierten, dass der Notar sie nicht über die Zustimmungserfordernisse der anderen Miteigentümer zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum informiert hatte, und verlangten Schadensersatz wegen möglicher finanzieller Verluste. Beklagter: Notar, der die Beurkundungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Teileigentums vorgenommen hatte. Er argumentierte, dass keine Pflichtverletzung vorlag und eine entsprechende Belehrung nicht notwendig war, da er auf § 5 der ursprünglichen Teilungserklärung verwies, die eine Änderung erlauben könnte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger kauften ein Teileigentum mit der Absicht, hierauf ein Einfamilienhaus zu errichten. Der Notar hatte bei der Beurkundung nicht darauf hingewiesen, dass zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich ist. Kern des Rechtsstreits: Ob d


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