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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umwandlung von Teileigentum zu Wohnungseigentum Notarbelehrungspflicht über Risiken

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Ein Notar muss zahlen, weil er beim Kauf einer Garage nicht genau hingeschaut hat! Die Käufer wollten darauf bauen, doch der Notar übersah wichtige Details im Vertrag und jetzt wird es richtig teuer. Obwohl die Käufer ein Haus errichten wollten, klärte der Notar sie nicht über die hohen Kosten für die Zustimmung der anderen Eigentümer auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 108/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Kiel
  • Datum: 31.07.2023
  • Aktenzeichen: 3 O 108/21
  • Verfahrensart: Feststellungs- und Kostenverfahren im Immobilienrecht
  • Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Notarrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Verbraucher, die ein Teileigentum erworben hatten, um ein Einfamilienhaus zu bauen. Sie argumentierten, dass der Notar sie nicht über die Zustimmungserfordernisse der anderen Miteigentümer zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum informiert hatte, und verlangten Schadensersatz wegen möglicher finanzieller Verluste.
  • Beklagter: Notar, der die Beurkundungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Teileigentums vorgenommen hatte. Er argumentierte, dass keine Pflichtverletzung vorlag und eine entsprechende Belehrung nicht notwendig war, da er auf § 5 der ursprünglichen Teilungserklärung verwies, die eine Änderung erlauben könnte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger kauften ein Teileigentum mit der Absicht, hierauf ein Einfamilienhaus zu errichten. Der Notar hatte bei der Beurkundung nicht darauf hingewiesen, dass zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich ist.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Notar seine Amtspflichten verletzt hat, indem er die Kläger nicht über die Notwendigkeit der Zustimmung der anderen Miteigentümer zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum belehrte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte seine Amtspflicht verletzt hatte, indem er die Kläger nicht über die Risiken und Unsicherheiten der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum belehrte. Es bestand eine Pflicht zur Belehrung, da die Risiken offensichtlich für die geplante Nutzung waren.
  • Folgen: Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil unterstreicht die Verpflichtung von Notaren, umfassende Belehrungen vorzunehmen, wenn Nutzungsabsichten bekannt sind, die rechtliche Risiken oder Hindernisse mit sich bringen könnten.

Notarbelehrungspflicht bei Umwandlung: Rechte und Pflichten für Eigentümer

Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum ist ein zentraler Aspekt des Immobilienrechts, der sowohl Rechte als auch Pflichten für Eigentümer mit sich bringt. Dabei spielt die Notarbelehrungspflicht eine entscheidende Rolle, denn sie sorgt dafür, dass Käufer über alle relevanten Risiken und rechtlichen Folgen der Umwandlung informiert werden. Die ordnungsgemäße notarielle Beurkundung ist unerlässlich, um spätere Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Im Kontext des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist die Teilungserklärung ein zentrales Dokument, das die rechtlichen Grundlagen für die Eigentumsverhältnisse festlegt. Die korrekte Anwendung dieser Vorschriften hat weitreichende Konsequenzen für die Immobilienbewertung und die rechtliche Stellung aller Beteiligten….


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