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Rechtsanwälte Kotz GbR

6-monatige Weiternutzung als Fälligkeitsvoraussetzung fiktiver Abrechnung

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein Parkplatzrempler in K. hat ein juristisches Nachspiel: Ein Autofahrer klagt auf die volle Erstattung seiner Reparaturkosten, obwohl er sein Fahrzeug nach dem Unfall schnell wieder instand gesetzt hat. Das Landgericht Kempten wies die Klage ab, da der Kläger die sogenannte Sechsmonatsfrist – eine wichtige Voraussetzung für die volle Kostenübernahme – noch nicht erfüllt hat. Nun muss der Kläger warten, bevor er sein Geld erhält.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Kempten
Datum: 22.08.2023
Aktenzeichen: 14 O 730/23
Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Fahrzeugbesitzer, dessen Auto durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Er fordert die Erstattung der fiktiven Netto-Reparaturkosten sowie eine Merkantile Wertminderung, argumentiert, dass die sechsmonatige Frist zur Weiternutzung nur ein Indiz und keine Anspruchsvoraussetzung ist.
Beklagte: Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie vertritt die Ansicht, dass der Schadensersatzanspruch erst nach einer sechsmonatigen Weiternutzung des Fahrzeugs fällig wird.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger fordert Schadensersatz für Schäden an seinem Pkw, die durch einen Unfall verursacht wurden. Er hat das Fahrzeug selbst wieder verkehrssicher gemacht und es weiter genutzt. Der Unfallverursacher hat nur einen Teil des Schadens vorgerichtlich bezahlt.
Kern des Rechtsstreits: Ist der Schadensersatzanspruch für fiktive Netto-Reparaturkosten bereits vor Ablauf der sechsmonatigen Weiternutzungsfrist fällig?

Was wurde entschieden?

Entscheidung[…]


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