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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterlassung und Schadensersatz wegen Datenschutzverstoßes

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Ein Nutzer scheiterte vor dem Landgericht Ingolstadt mit seiner Klage gegen Meta. Er hatte umfassende Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken verlangt und Schadenersatz gefordert, da er sich von Facebook überwacht fühlte. Das Gericht wies die Klage ab, da die Auskünfte von Meta ausreichend seien und der Nutzer keinen konkreten Schaden nachweisen konnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 81 O 887/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Ingolstadt Datum: 16.07.2024 Aktenzeichen: 81 O 887/23 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein individueller Nutzer der F.-Plattform, der Schadensersatz, Auskunft und Löschung auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen die Beklagte geltend macht. Er argumentiert, dass seine Daten zu Werbezwecken unrechtmäßig verarbeitet wurden, und behauptet einen immateriellen Schaden. Beklagte: Ein Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts mit Sitz in Irland, das die F.-Plattform betreibt. Es behauptet, die Datenverarbeitung sei rechtmäßig auf der Grundlage von Einwilligungen oder berechtigtem Interesse erfolgt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war auf der F.-Plattform registriert und behauptete, die Beklagte habe seine personenbezogenen Daten unrechtmäßig zu Werbezwecken verwendet. Er forderte Schadensersatz, die Löschung bestimmter Daten und detaillierte Auskünfte über die Verwendung seiner Daten. Kern des Rechtsstreits: D


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