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Unfallversicherung – Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung

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Ein Rentner stürzt von einer Leiter und erleidet schwerste Verletzungen, die zu Amputationen führen – doch seine Unfallversicherung weigert sich zu zahlen. Gutachter sehen den Grund dafür in einer diabetischen Vorerkrankung des Mannes, die die Komplikationen maßgeblich verursacht haben soll. Nun entschied das Landgericht Hof in einem aufsehenerregenden Urteil über die Klage der Ehefrau. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 O 20/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hof Datum: 08.04.2021 Aktenzeichen: 25 O 20/19 Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich eines Unfallversicherungsanspruchs Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ehefrau des Versicherten, die Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung geltend macht. Sie argumentiert, dass die Amputationen ihres Mannes kausal auf einen Unfall zurückzuführen sind und dadurch eine unfallbedingte Invalidität vorliegt. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Leistung verweigert. Sie argumentiert, dass die gesundheitlichen Probleme des Versicherten auf dessen bestehende Diabeteserkrankung zurückzuführen sind und nicht auf den Unfall. Um was ging es? Sachverhalt: Der Ehemann der Klägerin erlitt bei Arbeiten auf einer Leiter einen Sturz und verletzte sich. In der Folgezeit kam es zu gesundheitlichen Komplikationen, die in Amputationen mündeten. Die Klägerin macht Ansprüche aus der Unfallversicherung geltend, da ihrer Meinung nach die Verletzungen unfallbedingt sind. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Amputationen) besteht, oder ob die bestehenden Vorerkrankungen (Diabetes) des Vers


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