Ein Mann kauft einen gebrauchten SEAT Leon für 24.070 Euro und entdeckt später Ungereimtheiten an der Heckpartie. Er verklagt die Autohändlerin wegen arglistiger Täuschung über einen erheblichen Unfallschaden, doch das Landgericht Itzehoe weist die Klage ab – der Käufer geht leer aus und bleibt auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 68/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Itzehoe Datum: 17.04.2024 Aktenzeichen: 10 O 68/22 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit über Rückabwicklung eines Autokaufvertrags Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung bei Abschluss eines Autokaufvertrags verklagte. Er argumentierte, dass das Fahrzeug erhebliche, nicht offengelegte Vorschäden hatte und der Kilometerstand falsch angegeben war. Beklagte: Ein Autohändler, der das Fahrzeug an den Kläger verkaufte. Die Beklagte behauptete, alle bekannten Mängel im Kaufvertrag angegeben zu haben und habe keine Arglistige Täuschung begangen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger schloss am 16.04.2019 einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen ab, in dem ein reparierter Unfallschaden angegeben war. Der Kläger stellte später weitere Schäden sowie einen falschen Kilometerstand fest und forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da er sich über die Schäden getäuscht fühlte. Kern des Rechtsstreits: Lag eine arglistige Täuschung seitens der Beklagten bei Abschluss des Kaufvertrags vor, die eine Haftung begründen würde, um den Vertrag rückabzuwickeln? Was wurde ent
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de KG Berlin – Az.: 1 W 98/17 – Beschluss vom 01.03.2018 Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Gründe Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Die aufgezeigten Hindernisse bestehen nicht. Für die beantragten Eintragungen bedarf […]