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Nachtrunkbehauptung – Beweiswürdigung und doppelte Blutentnahme

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Nach einem nächtlichen Streit mit ihrem Ehemann geriet eine Frau in Schleswig-Holstein unter Alkoholeinfluss ins Visier der Polizei. Obwohl bei der Blutentnahme hohe Promillewerte festgestellt wurden, hob das Landgericht Itzehoe den Führerscheinentzug wieder auf, da die Frau glaubhaft machen konnte, erst nach der Autofahrt größere Mengen Alkohol konsumiert zu haben. Ein ungewöhnlicher Fall, bei dem die Angaben der Beschuldigten und die Zweifel an der Beweislage zu einem überraschenden Urteil führten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 Qs 9/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Itzehoe Datum: 19.02.2024 Aktenzeichen: 14 Qs 9/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Strafrecht Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Beschwerdeführerin: Die Beschuldigte, der vorgeworfen wird, eine Trunkenheitsfahrt begangen zu haben. Sie bestreitet den Vorwurf und gibt an, teilweise erst nach der Fahrt getrunken zu haben. Amtsgericht Itzehoe: Ursprünglich beschiedenes Gericht, welches die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hatte. Staatsanwaltschaft: Beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis basierend auf einem behaupteten dringenden Tatverdacht. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin wurde verdächtigt, am 12.11.2023 in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug geführt zu haben. Der Ehemann meldete die Vermutung der Polizei, und anschließende Untersuchungen zeigten hohe Blutalkoholwerte. Jedoch gab die Beschwerdeführerin an, den Großteil des Alkohols erst nach der Fahrt konsumiert zu haben. Kern des Rechtsstreits: Es war zu klären, ob ein Dringender Tatverdacht der Trunkenheitsfahrt vorliegt, der eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis


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