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Rechtsanwälte Kotz GbR

Keine Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen von Datenschutzbehörden

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Ein Social-Media-Nutzer zog gegen einen Plattformbetreiber vor Gericht, weil er Auskunft über seine Daten und Schadensersatz wegen angeblicher Datenschutzverstöße verlangte – doch das Landgericht Ingolstadt wies die Klage ab. Der Kläger konnte weder nachweisen, welche Daten er dem Betreiber übermittelt hatte, noch einen konkreten Schaden durch die angebliche Weitergabe seiner Daten belegen. Das Gericht stellte klar, dass das werbebasierte Geschäftsmodell sozialer Medien rechtmäßig ist und Nutzer die Wahl haben, kostenlose, werbefinanzierte Angebote zu nutzen oder für werbefreie Dienste zu zahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 617/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Ingolstadt Datum: 07.06.2024 Aktenzeichen: 31 O 617/23 Verfahrensart: Klageverfahren wegen behaupteter Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Rechtsbereiche: Datenschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Klagepartei, eine Nutzerin der Plattformen der Beklagten. Sie beansprucht Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung aufgrund von vermeintlichen DSGVO-Verstößen. Beklagte: Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Dublin, das die betreffenden Plattformen betreibt. Sie widerspricht den Ansprüchen des Klägers und hält die Datenverarbeitung für rechtmäßig. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klagepartei verlangt von der Beklagten Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Schadensersatz von 1.500 EUR und die Unterlassung der weiteren Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken. Sie behauptet, dass die Beklagte ihre Daten ohne wirksame Zustimmung für individualisierte Werbung verwendet hat. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob


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