Die digitale Vernetzung hat unseren Alltag grundlegend verändert – doch mit den Möglichkeiten moderner Kommunikation wächst auch das Risiko für Übergriffe im Internet. Immer mehr Menschen werden Opfer von systematischen Belästigungen in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten und anderen Online-Plattformen. Die Auswirkungen reichen von psychischen Belastungen bis hin zu existenzbedrohenden Situationen. Der folgende Ratgeber zeigt auf, welche konkreten rechtlichen Möglichkeiten Betroffenen zur Verfügung stehen und wie sie diese effektiv nutzen können. (Symbolfoto: Flux gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Cybermobbing ist systematische Belästigung im Internet mit dem Ziel, jemanden zu schädigen. Es gibt verschiedene Formen von Cybermobbing: Beleidigungen, Drohungen, Verleumdung, die Verbreitung von Gerüchten oder privaten Bildern. Cybermobbing kann schwere psychische Folgen haben und den Ruf schädigen. Betroffene können sich wehren: Strafanzeige erstatten, zivilrechtlich klagen, sich an die Plattformbetreiber wenden. Wichtig ist, Beweise zu sichern (Screenshots, Chatverläufe etc.). Arbeitgeber haben eine Schutzpflicht und müssen bei Cybermobbing am Arbeitsplatz einschreiten. Minderjährige genießen besonderen Schutz. Bei Cybermobbing sollte man schnell handeln und sich Hilfe suchen (Anwalt, Polizei, Opferberatung). Definition und Erscheinungsformen des Cybermobbings Der Begriff des Cybermobbings bezeichnet nach der Definition des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ^^die systematische und fortgesetzte Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung einer Person mittels digitaler Kommunikationsmittel^^. Die Rechtsprechung hat
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Elternzeit ohne Schriftform: Kündigung rechtmäßig Das Gericht entschied, dass die Kündigung der Klägerin rechtswirksam war, da sie keinen schriftlichen Antrag auf Elternzeit gestellt hatte, was eine Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz nach § 18 BEEG ist. Das Berufen auf die fehlende Schriftform durch die Beklagte war nicht rechtsmissbräuchlich. Somit wurde […]