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Verzicht auf Nachverfahren im Urkundsprozeß

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In einem ungewöhnlichen Fall vor dem Landgericht Hildesheim verzichtete ein Beklagter überraschend auf das Nachverfahren in einem Urkundenprozess und machte damit ein zuvor ergangenes Vorbehaltsurteil rechtskräftig. Durch diesen Schritt beendete er den Rechtsstreit, obwohl ihm noch die Möglichkeit offenstand, seine Einwände in vollem Umfang vorzubringen. Das Gericht hob daraufhin den anberaumten Verhandlungstermin auf und erklärte das Urteil für rechtskräftig.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 28.04.2021
Aktenzeichen: 5 O 257/20
Verfahrensart: Urkundenprozess mit Nachverfahren
Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: k.A.
Beklagter: Eine Partei, die ursprünglich Widerspruch gegen ein Vorbehaltsurteil einlegte, diesen jedoch zurückgezogen hat.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Beklagte hat zunächst im Nachverfahren Widerspruch gegen ein am 19. Februar 2021 verkündetes Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess eingelegt. Später verzichtete er jedoch auf das Nachverfahren.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Verzicht auf das Nachverfahren nach Erlass des Vorbehaltsurteils zulässig ist, woraufhin das Vorbehaltsurteil ohne weitere Prüfung rechtskräftig wird.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Das Nachverfahren ist unzulässig, da der Beklagte wirksam auf das Nachverfahren verzichtet hat. Das Vorbehaltsurteil wird vorbehaltlos.
Begründung: Nach den gesetzlichen Regelungen der ZPO kann der Beklagte auf das Nachverfahren verzichten, selbst nach einem ergangenen Vorbehaltsurteil, da Urkundenprozess und Nac[…]


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