Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 28.04.2021
Aktenzeichen: 5 O 257/20
Verfahrensart: Urkundenprozess mit Nachverfahren
Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: k.A.
Beklagter: Eine Partei, die ursprünglich Widerspruch gegen ein Vorbehaltsurteil einlegte, diesen jedoch zurückgezogen hat.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Beklagte hat zunächst im Nachverfahren Widerspruch gegen ein am 19. Februar 2021 verkündetes Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess eingelegt. Später verzichtete er jedoch auf das Nachverfahren.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Verzicht auf das Nachverfahren nach Erlass des Vorbehaltsurteils zulässig ist, woraufhin das Vorbehaltsurteil ohne weitere Prüfung rechtskräftig wird.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Nachverfahren ist unzulässig, da der Beklagte wirksam auf das Nachverfahren verzichtet hat. Das Vorbehaltsurteil wird vorbehaltlos.
Begründung: Nach den gesetzlichen Regelungen der ZPO kann der Beklagte auf das Nachverfahren verzichten, selbst nach einem ergangenen Vorbehaltsurteil, da Urkundenprozess und Nac[…]