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Verkehrsunfallflucht – Wegfall des Grundes für eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

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Wisch und weg? Ein Autofahrer in Sigmaringen verursachte einen Parkplatzrempler und entfernte sich vom Unfallort, obwohl er den Schaden am gegnerischen Fahrzeug deutlich erkannt hatte. Nun muss er sich wegen Unfallflucht vor Gericht verantworten und fürchtet um seinen Führerschein, obwohl er den Schaden zunächst begutachtet und sogar versucht hatte, ihn zu beseitigen. Der Fall wirft die Frage auf, wann genau die Grenze zur Fahrerflucht überschritten ist und welche Folgen ein solches Verhalten haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Qs 13/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hechingen Datum: 08.03.2024 Aktenzeichen: 3 Qs 13/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Staatsanwaltschaft Hechingen: Legte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sigmaringen ein. Argumentiert, dass die Voraussetzungen für die Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO i.V.m. §§ 69, 69a StGB gegeben seien, da der Schaden insgesamt die Grenze von 2.000 € für einen bedeutenden Schaden überschreite. Angeklagter: Wurde zunächst wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Die Verteidigung beantragt die Zurückweisung der Beschwerde und argumentiert, dass die Schadensschätzung für einen Laien nicht zumutbar sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte kollidierte beim Ausparken auf einem Krankenhausparkplatz mit einem anderen Fahrzeug und verließ die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Der Schaden belief sich auf 1.972,61 € netto. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde aufgehoben. Kern d


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