Ein LKW-Fahrer, der nach einem Unfall einfach davonfuhr, muss nun tief in die Tasche greifen. Sein Opfer, eine 51-jährige Fußgängerin, erlitt nicht nur schwere Verletzungen, sondern entwickelte auch eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihr 10.000 Euro Schmerzensgeld zu und verurteilte den Fahrer dazu, auch für mögliche zukünftige Schäden aufzukommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-1 U 61/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Datum: 06.02.2018 Aktenzeichen: I-1 U 61/17 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Schadensersatzrecht Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Fußgängerin, die bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, fordert zusätzliches Schmerzensgeld und die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiteren Schadens. Sie argumentiert, dass sie unter anderem an einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Beklagte: Der Fahrer des LKW, der den Unfall verursacht hat und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Der Halter des LKW, welcher haftpflichtversichert ist. Die Haftpflichtversicherung des LKW. Die Beklagten bestreiten die Schwere der psychischen Schäden und meinen, eine vorgerichtliche Zahlung sei ausreichend. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall als Fußgängerin verletzt. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Die Klägerin erlitt verschiedene
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BayObLG Az.: 2Z BR 113/04 Beschluss vom 30.06.2004 Leitsatz: 1. Wird die Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen, führt dies im Allgemeinen nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. 2. Die Bestellung eines […]