Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachtrunk – Sachverständigengutachten – Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein Autofahrer in Hannover, der mit 2,59 Promille am Steuer erwischt wurde, scheiterte mit dem Versuch, sich mit der „Nachtrunk-Lüge“ vor Gericht zu retten. Der Mann hatte behauptet, erst nach dem Fahren Alkohol konsumiert zu haben, doch das Landgericht Hannover glaubte ihm nicht und lehnte seinen Antrag auf einen Pflichtverteidiger ab. Zeugenaussagen und die Beweislage sprachen eine deutliche Sprache – für die Richter war der Fall klar genug. Zum vorliegenden Urteil Az.: 63 Qs 38/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hannover Datum: 05.09.2023 Aktenzeichen: 63 Qs 38/23 Verfahrensart: Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Hannover fahrlässige Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Er beantragte die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, insbesondere bedingt durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich des behaupteten Nachtrunks. Staatsanwaltschaft Hannover: Vertrat die Anklage der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und beantragte die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wurde beschuldigt, am 09.10.2022 in betrunkenem Zustand ein Fahrzeug geführt zu haben. Mit einem Blutalkoholwert von mindestens 2,59 Promille soll er nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein. Der Angeklagte bestritt, das Fahrzeug während der Fahrt unter Alkoholeinfluss geführt zu haben und verwies auf Nachtrunk. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine Pflichtverteidigung notwendig macht, insbesondere wegen der Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens. Was wurde entschieden? Entscheidung:


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv