Ein Autofahrer in Hannover, der mit 2,59 Promille am Steuer erwischt wurde, scheiterte mit dem Versuch, sich mit der „Nachtrunk-Lüge“ vor Gericht zu retten. Der Mann hatte behauptet, erst nach dem Fahren Alkohol konsumiert zu haben, doch das Landgericht Hannover glaubte ihm nicht und lehnte seinen Antrag auf einen Pflichtverteidiger ab. Zeugenaussagen und die Beweislage sprachen eine deutliche Sprache – für die Richter war der Fall klar genug. Zum vorliegenden Urteil Az.: 63 Qs 38/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hannover Datum: 05.09.2023 Aktenzeichen: 63 Qs 38/23 Verfahrensart: Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Hannover fahrlässige Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Er beantragte die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, insbesondere bedingt durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens bezüglich des behaupteten Nachtrunks. Staatsanwaltschaft Hannover: Vertrat die Anklage der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und beantragte die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wurde beschuldigt, am 09.10.2022 in betrunkenem Zustand ein Fahrzeug geführt zu haben. Mit einem Blutalkoholwert von mindestens 2,59 Promille soll er nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein. Der Angeklagte bestritt, das Fahrzeug während der Fahrt unter Alkoholeinfluss geführt zu haben und verwies auf Nachtrunk. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine Pflichtverteidigung notwendig macht, insbesondere wegen der Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens. Was wurde entschieden? Entscheidung:
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Treppensturz endet vor Gericht: Mann scheitert mit Klage gegen Unfallversicherung wegen Bandscheibenvorfall. Trotz starker Schmerzen nach dem Sturz konnte der Kläger nicht beweisen, dass seine Beschwerden unfallbedingt waren. Gutachter sehen degenerative Vorschäden als Hauptursache. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 8698/19 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp […]