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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erforderlichkeit von Gutachterkosten für Darlegung des Haushaltsführungsschadens

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Ein Mann erleidet nach einem Unfall Verletzungen, die ihn im Haushalt einschränken. Seine Versicherung weigert sich, die Kosten für ein Gutachten zu übernehmen, das den Schaden beziffern soll – doch das Landgericht Hof stellt sich auf die Seite des Geschädigten. Gutachterkosten zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens müssen demnach erstattet werden, wenn ein verständiger Mensch diese Beauftragung für sinnvoll erachtet hätte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 42 S 64/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hof Datum: 15.04.2024 Aktenzeichen: 42 S 64/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Person, die Schadenersatz für Haushaltsführungsschaden fordert, da sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, den Haushalt ohne Unterstützung zu führen. Der Kläger argumentiert, dass die Einschaltung eines Sachverständigen zur Ermittlung dieses Schadens notwendig war. Beklagter (Berufungsführer): Partei, die gegen das Urteil des Amtsgerichts Hof Berufung eingelegt hat. Die Beklagte argumentiert, dass die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens keine sachverständige Begutachtung erfordert und die Kosten hierfür nicht erstattungsfähig seien. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hat aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen Sachverständigen zur Ermittlung eines Haushaltsführungsschadens beauftragt. Die Beklagte bestritt die Notwendigkeit der sachverständigen Einschätzung und die Erstattungsfähigkeit der dafür entstandenen Kosten. Kern des Rechtsstreits: Ist die Beauftragung eines Sac


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