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Dacharbeiten im Wege der Nachbarschaftshilfe – Haftung bei Brandschaden

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Nachbarschaftshilfe endete in einem Feuerinferno: Ein Brand auf einem Flachdach in Hildesheim sorgte für einen Rechtsstreit vor Gericht. Die Eigentümerin des Hauses und ihre Tochter verklagten die Nachbarn, die bei der Reparatur des Daches versehentlich ein Feuer entfachten – doch die Klage wurde abgewiesen. Grund dafür war ein schwerwiegender Fehler der Tochter, der die Nachbarn nicht vor der Brandgefahr gewarnt hatte, obwohl sie selbst von einem Dachdecker ausdrücklich darauf hingewiesen worden war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 317/15 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hildesheim Datum: 13.12.2016 Aktenzeichen: 3 O 317/15 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin zu 1: Eigentümerin eines Hausgrundstücks, auf dem der Brandschaden entstanden ist. Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden. Klägerin zu 2: Tochter der Klägerin zu 1 und deren Vertreterin mit notarielle Vollmacht. Sie handelt im geschäftlichen Verkehr und ist möglicherweise Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks. Sie fordert ebenfalls Schadensersatz. Beklagte: Nachbarn des Schadensobjekts, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe Reparaturarbeiten am Dach des Hauses der Klägerin zu 1 durchführten und dabei versehentlich ein Feuer verursachten. Um was ging es? Sachverhalt: Am 3. Juli 2012 brach auf dem Grundstück der Klägerin zu 1 ein Brand aus, als die Beklagten bei Reparaturarbeiten auf dem Flachdach mit einem Gasbrenner Dämmmaterial in Brand setzten. Die Klägerinnen fordern Schadensersatz für Gebäudeschäden und Hausrat sowie die Feststellung wei


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