15 Jahre nach dem Verschwinden ihrer Tochter scheiterte eine Mutter vor dem Landgericht Hof mit ihrer Schmerzensgeldklage. Der Beklagte, der zwischenzeitlich ein Teilgeständnis zum Verbringen der Leiche abgelegt hatte, widerrief dieses jedoch, und das Gericht sah Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner ursprünglichen Aussage. Obwohl die Klage abgewiesen wurde, bleiben die genauen Umstände des Falls weiterhin ungeklärt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 346/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hof Datum: 22.05.2024 Aktenzeichen: 24 O 346/22 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schmerzensgeldanspruch Rechtsbereiche: Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Mutter eines im Jahr 2001 verschwundenen und später tot aufgefundenen Kindes. Sie fordert Schmerzensgeld aufgrund der psychischen Belastungen, die durch die lange Ungewissheit über das Schicksal ihres Kindes entstanden sind. Sie macht geltend, dass der Beklagte Informationen über den Verbleib der sterblichen Überreste ihres Kindes verschwiegen hat. Beklagter: Dem Beklagten wird vorgeworfen, den Leichnam des Kindes verbracht zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe und das zugrundeliegende (später widerrufene) Geständnis. Er erhebt die Einrede der Verjährung und bestreitet zudem die behaupteten psychischen Belastungen der Klägerin im kausalen Zusammenhang zu seinem Verhalten. Um was ging es?
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Schleswig, Az.: 16 W 43/17, Beschluss vom 03.04.2017 In Sachen hat der 16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig am 03.04.2017 beschlossen: Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 20.1.2017 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Gründe: Wegen der […]