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Vertrag über Sicherheitsdienstleistungen ist ein Dienstvertrag

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Ein Sicherheitsdienstleister gewann vor dem Landgericht Kiel einen Prozess um ausstehende Zahlungen in Höhe von knapp 148.000 Euro für erbrachte Bewachungsdienste. Obwohl die Auftraggeberin die Zahlung aufgrund von Zweifeln an der Qualifikation des Personals zurückhielt, stellten die Richter klar, dass auch mangelhafte Leistungen im Sicherheitsgewerbe nicht automatisch zur Zahlungsverweigerung berechtigen. Der Sicherheitsdienstleister muss nun jedoch detaillierte Nachweise über sein Personal vorlegen, bevor er das Geld erhält. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 109/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Kiel Datum: 17.10.2024 Aktenzeichen: 6 O 109/24 Verfahrensart: Zivilverfahren über Zahlungsansprüche und Gegenansprüche im Rahmen eines Dienstvertrags Rechtsbereiche: Dienstleistungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Sicherheitsfirma, fordert von der Beklagten die Zahlung für erbrachte Sicherheitsdienstleistungen. Sie argumentiert, dass die Dienste ordnungsgemäß und mit qualifiziertem Personal ausgeführt wurden und dass alle vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich der Erfüllung von Sozialversicherungsbedingungen, erfüllt wurden. Beklagte: Auftraggeberin der Sicherheitsleistungen, verweigert die Zahlung, behauptet, dass die Klägerin nicht alle erforderlichen Nachweise bereitgestellt hat, um sicherzustellen, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden, insbesondere bezüglich der Qualifikation des Personals und der Abführung von Sozialbeiträgen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hatte einen Vertrag mit der Beklagten zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen. Die Beklagte zahlte für die erbrachten Leistungen nicht, da si


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