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Quittung – Welchen Beweiswert hat diese?

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In einem außergewöhnlichen Fall von familiärem Zwist hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass eine Frau ihrem Adoptivbruder über 300.000 Euro nachzahlen muss, weil ihre Mutter einen für sie äußerst günstigen Pachtvertrag für einen Reiterhof abgeschlossen hatte. Der Vertrag wurde für unwirksam erklärt, da die Mutter ihre Vertretungsmacht missbrauchte, um ihrer Tochter zu helfen, was diese hätte erkennen müssen. Nun muss die Frau die jahrelang zu niedrig gezahlte Pacht begleichen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 54/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Köln Datum: 27.08.2024 Aktenzeichen: 4 U 54/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer einer Liegenschaft zum Betrieb einer Pferdepension, macht Zahlungsansprüche gegen die Beklagte geltend. Er ist der Adoptivbruder der Beklagten und will den Abschluss eines Pachtvertrages als unwirksam erklären lassen. Beklagte: Adoptivschwester des Klägers, Pächterin der Grundstücke. Verteidigt die Wirksamkeit des Pachtvertrages vom 19.06.2017, der von der Mutter der Parteien namens der GbR unterschrieben wurde. Sie ist Alleinerbin ihrer verstorbenen Mutter. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangte von der Beklagten hohe Pachtzahlungen für die Liegenschaft zum Betrieb einer Pferdepension. Der Vertrag aus 2017, welcher von der Mutter der Parteien unterschrieben wurde, wird vom Kläger als für die Gesellschaft nachte


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