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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung Wohnraummietvertrag – regelmäßige lautstarke nächtliche Musik aus Mieterwohnung

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In Lemgo musste eine Studentin ihre Wohnung räumen, weil sie lautstark Partys feierte und die Hauseingangstür verschloss – zum Ärger der Nachbarn und Entsetzen der Vermieter. Das Amtsgericht gab den Vermietern Recht und setzte eine Räumungsfrist bis zum 7. März 2024 fest. Der Fall zeigt, dass rücksichtsloses Verhalten und Missachtung von Brandschutzvorschriften schwerwiegende Konsequenzen haben können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 C 304/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Lemgo Datum: 17.01.2024 Aktenzeichen: 18 C 304/23 Verfahrensart: Räumungsklage Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Vermieter der Wohnung im ersten Obergeschoss rechts in dem Objekt in Lemgo. Sie argumentieren, dass die Beklagte den Hausfrieden durch nächtlichen Lärm und das Verschließen der Hauseingangstür gegen ihren Willen massiv stört. Trotz erfolgter Abmahnungen setze die Beklagte das störende Verhalten fort. Beklagte: Die Mieterin der Wohnung, die die Vorwürfe der Störung des Hausfriedens bestreitet und behauptet, keine Klageerwiderung aufgrund eines Fristversäumnisses einreichen zu können. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger kündigten das Mietverhältnis mit der Beklagten in Lemgo aufgrund massiver Störungen des Hausfriedens. Es wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen, gestützt auf zahlreiche Beschwerden über nächtlichen Lärm und eine gefährliche Blockade des Fluchtwegs durch das Abschließen der Hauseingangstür. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Außerordentliche Kündigung aufgrund der behaupteten St


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