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Kann WEG -Wohnungseigentümer gegen Mieter eines anderen WEG-Eigentümers vorgehen?

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In einem Mehrfamilienhaus in M. eskalierte der Streit um nächtlichen Lärm von einer Eisdiele. Ein Bewohner zog vor Gericht, weil ihn die Geräusche der Kühlgeräte um den Schlaf brachten – mit Erfolg! Das Oberlandesgericht M. verbietet den Eisverkäufern nun den Betrieb lauter Geräte und droht bei Verstößen mit saftigen Strafen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 7576/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 31.01.2024 Aktenzeichen: 7 U 7576/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer einer Wohnung im 1. Stock eines Gebäudes. Er argumentiert, dass der Betrieb einer Eisverkaufsstelle im Erdgeschoss des Hauses nicht den wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen entspricht und beantragt die Unterlassung der Störungen sowie die Durchsetzung geeigneter Schallschutzmaßnahmen. Beklagte: Betreiber einer Eisverkaufsstelle im Erdgeschoss. Sie behaupten, dass der Betrieb legal ist, basierend auf früheren Eigentümerversammlungsbeschlüssen, die angeblich eine Änderung der ursprünglichen Zweckbestimmung der Ladeneinheit gebilligt haben. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, als Wohnungseigentümer, beanstandet den Betrieb einer Eisverkaufsstelle direkt unter seiner Wohnung. Der Kläger sieht in dem Betrieb Störungen und Überschreitungen der Zweckbestimmung des Gebäudes als Ladenfläche und fordert die Beseitigung der Geräuschbelästigungen, die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen und die Einstellung des Nachtbetriebs. Kern des Rechtsstreits: Zentral ist die Frage, ob der Betrieb der Eisverkaufsstelle durch gültige Beschlüsse der Eigentümerversammlun


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