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WEG – Wann ist eine Gemeinschaft verwalterlos?

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Ehemalige Verwalterin wehrt sich erfolgreich gegen fehlerhafte Zustellung einer Klage und erhält Recht! Obwohl sie gar nicht mehr im Amt war, musste sie sich mit einer Beschlussersetzungsklage auseinandersetzen – und bekommt nun die Anwaltskosten von den Klägern erstattet. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stärkt damit die Rechte fälschlich als Vertreter benannter Personen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 T 6153/23 WEG | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth Datum: 26.08.2024 Aktenzeichen: 14 T 6153/23 WEG Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Kontext Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Mehrere Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die einen Wirtschaftsplan für 2023 durch Beschlussersetzungsklage beschließen lassen wollen. Sie argumentierten, dass die Beschwerdeführerin als Verwalterin bestellt sei und daher die Klage an diese wirksam zugestellt werden könne. Beschwerdeführerin: Eine Frau, die irrtümlich als Verwalterin der WEG benannt wurde, obwohl ihre Verwalterbestellung nichtig war und zudem abgelaufen gewesen ist. Sie argumentierte, dass sie nicht Vertreterin der WEG sei und daher die Klage nicht wirksam zugestellt wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger reichten eine Klage ein, um einen Wirtschaftsplan beschließen zu lassen, nachdem dies in einer Eigentümerversammlung abgelehnt worden war. Diese Klage wurde fälschlicherweise der Beschwerdeführerin zugestellt, die als Verwalterin der WEG bezeichnet wurde, obgleich ihre Bestellung unwirksam war. Die Beschwerdeführerin beantragte, dass die Kläger die Kosten des Verfahrens tragen, da die Zustellung an sie


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