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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reichweite der Immunität von Honorarkonsuln bei Verstößen im Straßenverkehr

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Ein Honorarkonsul im diplomatischen Dienst musste sich wegen eines Verkehrsdelikts vor Gericht verantworten. Seine Berufung auf diplomatische Immunität wurde abgelehnt, da er die Fahrt lediglich zur Vorbereitung einer konsularischen Handlung nutzte. Der Fall verdeutlicht die Grenzen der Immunität von Honorarkonsuln im deutschen Straßenverkehr. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 405/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) Datum: 01.07.2024 Aktenzeichen: 201 ObOWi 405/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil wegen einer Ordnungswidrigkeit Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, internationales Konsularrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Deutsche Staatsangehörigkeit, Honorarkonsul der Republik X, welcher wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verurteilt wurde. Er argumentiert, dass aufgrund seiner Tätigkeit als Honorarkonsul Immunität bestünde, und dass die Fahrt im Rahmen seiner konsularischen Aufgaben stattfand. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde vom Amtsgericht wegen des Nicht-Einhaltens des erforderlichen Mindestabstands im Straßenverkehr zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Er legte Rechtsbeschwerde ein, da er sich auf Immunität berief, begründet durch seine Funktion als Honorarkonsul und die Fahrt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Betroffene als Honorarkonsul Amtsimmunität genießt und ihm daher keine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden kann, da die Fahrt im Rahmen seiner konsularischen Funktionen erfolgte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Be


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