Ein Reiseveranstalter buchte eine Familie kurzfristig von Premium Economy auf Economy um – und löste damit einen Rechtsstreit aus. Das Oberlandesgericht Celle entschied nun: Der Urlauber darf kostenlos stornieren und erhält eine hohe Entschädigung, da die Umbuchung eine erhebliche Änderung der Reise darstellt. Besonders bitter: Die ursprünglich gebuchten Flüge fanden tatsächlich statt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 43/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Celle Datum: 04.09.2024 Aktenzeichen: 11 U 43/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Reiserecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger, der eine Pauschalreise für sich und seine Familie buchte, wollte diese aufgrund veränderter Flugbedingungen nicht antreten. Er fordert Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und weitere Kosten. Beklagte: Der Reiseveranstalter, der aufgrund eines Buchungsfehlers Änderungen an den Flügen vornahm. Sie bestreitet eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und beruft sich auf die fehlende Mängelanzeige. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger buchte eine Pauschalreise mit einem bestimmten Komfortstandard für die Langstreckenflüge, welcher nachträglich vom Reiseveranstalter nicht eingehalten wurde. Die Reise wurde storniert, und der Reisepreis erstattet. Kern des Rechtsstreits: War die Änderung der Reiseleistungen erheblich genug, um eine Entschädigungspflicht d
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Itzehoe – Az.: 9 S 33/21 – Urteil vom 18.02.2022 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 09.04.2021, Az. 84 C 99/19, wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des […]