Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Handyverstoß – händische Ausschalten des Motors suspendiert das Verbot des § 23 Abs. 1a StVO

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Start-Stopp-Automatik reicht nicht: Handyverbot am Steuer gilt auch bei abgeschaltetem Motor, urteilt das Kammergericht Berlin. Ein Autofahrer scheiterte vor Gericht, weil er sein Handy nutzte, während der Motor an der Ampel automatisch ausging. Das Gericht stellte klar: Nur wer den Motor selbst ausschaltet, darf zum Handy greifen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 139/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Berlin Datum: 09.09.2024 Aktenzeichen: 3 ORbs 139/24 – 122 Ss Rs 32/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Betroffene legte eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ein, da er die Art der Motorabschaltung in Frage stellt. Sein wesentliches Argument war, dass das Gericht einen Verfahrensfehler gemacht habe, indem es ihn nicht dazu befragt habe, ob er den Motor des Fahrzeugs händisch oder per Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet habe. Zudem stützte er die Beschwerde auf einen angeblichen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) belangt, der nur beim händischen Ausschalten des Motors nicht greift. Er argumentierte, dass die Start-Stopp-Automatik des Fahrzeugs zur Motorabschaltung geführt habe. Diese Funktion gilt jedoch nicht als händisches Ausschalten im Sinne des Gesetzes. Kern des Rechtsstreits: Der Kernfrage war, ob die automatische Abschaltung des Motors durch eine Start-Stopp-Funktion dem händischen Abschalten des Motors gleichgestellt werden kann, um das Verbot nach § 23 Abs.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv